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Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen ist, wer am Wahltag
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Wermelskirchen seinen Hauptwohnsitz hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Obere Remscheider Straße 6
donnerstags 10:00 - 12:00 Uhr
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